Geänderte Auktionsregeln
Seit heute gelten in der
• Die Auktionssteuer wird ab jetzt erst nach Verkauf des Loses erhoben. Ist das Los nicht verkauft worden, wird die Steuer nicht erhoben.
• Der Gegenstand, den man in der Auktion anbietet, verschwindet nicht aus dem Rucksack und belegt einen Slot im Rucksack, bis er verkauft worden ist. Dieser Gegenstand wird im Rucksack schwarzweiß dargestellt.
• Das Bieten auf ein Los dauert nun 10 Stunden. Diese Frist kann nicht geändert werden.
• Das minimale Anfangsgebot entspricht dem Verkaufspreis des Gegenstands bei einem Verkauf aus dem Rucksack.